Ich
empfehle jedem Geschädigten, sein Fahrzeug durch einen
selbst benannten Sachverständigen
begutachten zu lassen und im Falle der Reparatur des verunfallten PKW, eine
selbst ausgewählte Werkstatt
zu beauftragen, wenn die Haftung eindeutig zu Lasten des Unfallgegners geht.
Lassen Sie sich keinesfalls einen durch die gegnerische Haftpflichtversicherung beauftragten Gutachter oder eine empfohlene Werkstatt aufdrängen. Diese handeln regelmäßig nur zum Vorteil der Versicherung.
So wird der Schaden
vom Gutachter
oft geringer dargestellt, als er in Wirklichkeit ist und Sie als Geschädigter
bleiben möglicherweise auf Reparaturkosten
sitzen.
Auch bei der Werkstatt liegt das Interesse der Versicherung darin, eine möglichst günstige Werkstatt auszusuchen, deren Qualität in den meisten Fällen jedoch deutlich geringer ist.
Bedenken Sie in jedem Fall, dass Sie als Geschädigter das Recht der freien Gutachter- und Werkstattwahl
haben.
Hier
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