Tricks der Versicherungen

KFZ-Gutachter Nürnberg

Nach diesen zehn Tricks werden Sie sich nicht mehr von der gegnerischen Versicherung überrumpeln lassen.
Tipp: Die generische Versicherung kontaktiert Sie meist sehr schnell. Den das Unfallopfer muss eine Meldung machen, dies erscheint seht schnell beim Haftpflichtversicherer. Sie müssen auf dieses Gespräch vorbereitet sein, wenn meistens schon am nächsten Tag nach dem Unfall das Telefon klingelt. Wenn Sie trotzdem noch Fragen haben beraten wir Sie gerne vollkommen unverbindlich und kostenlos. Wir stehen Ihnen 24 Stunden persönlich zur Verfügung.

Tricks der Versicherungen

Haftpflichtversicherungen  bereichern Sich gerne am Geschädigten: Geholfen wird Ihnen durch einen freien KFZ-Sachverständigen.

Eine Versicherung ist nichts anderes als eine Absicherung gegen den Ernstfall, der hoffentlich nie vorkommt. Versicherungen berechnen die Höhe der Prämie anhand der Wahrscheinlichkeit, dass ein Ereignis eintritt, und der durchschnittlichen Schadenhöhe. Wie man an vielen Versicherungspalästen sieht, funktioniert das ausgesprochen gut. Als zahlender Kunde sollte man also von Versicherungen erwarten können, dass sie ihren Kunden helfen, wenn diese in Not sind.

Die Praxis sieht leider oft anders aus. Es gibt viele Versicherungsgesellschaften, die mit schmutzigen kleinen Tricks arbeiten und damit versuchen, sich vor der Zahlung zu drücken. Auf den Straßen in Deutschland passieren täglich tausende von Unfällen. Die meisten davon enden glücklicherweise ohne Personenschäden. Dennoch kommen bei Parkremplern, Kratzern, Kunststoff- und Blechschäden schnell einige hundert oder tausend Euro zusammen, die bei einem Haftpflichtfall die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Versicherungen möchten aber sparen: Das Ziel ist, so wenig Geld wie möglich für einen Schaden zu bezahlen, da die Kfz-Versicherung für Unternehmen in der Regel keine großen Gewinne abwirft oder sogar Verluste einfährt. Deshalb setzen Versicherer auf ein organisiertes Schadenmanagement. Das Ziel dieser Abteilung ist klar definiert: Die Mitarbeiter kümmern sich aktiv darum, die Schadensumme klein zu halten.

Wie genau sparen die Versicherungen auf Kosten des Geschädigten?

Der Versicherer versucht den Geschädigten zunächst davon zu überzeugen, dass eine direkte Unfallabwicklung über die Versicherung Sinn mache, weil dadurch der Arbeitsaufwand für das Opfer geringer werde. Bei unangenehmen und zeitraubenden Dingen wie einem Autounfall geben viele die Verantwortung gerne ab, bemerken aber nicht, dass die Versicherer die Fakten so auslegen, wie sie ihnen am besten passen. An einigen Stellschrauben, die legal, aber trotzdem ärgerlich sind, drehen Versicherungsunternehmen immer wieder. Deshalb sollte sich jeder Autofahrer über die folgenden zehn Tricks der Versicherer im Klaren sein.
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Trick 1: Wir schicken Ihnen einen guten Gutachter


Oft möchte die gegnerische Versicherung Ihnen mit Engelszungen einreden das man einen professionellen Gutachter am Start habe, der innerhalb kürzester Zeit das Auto begutachten werde. Ist das der Fall, sollten die Alarmglocken läuten. Die Versicherer erzählen, dass Sachverständige mit Dekra- oder TÜV-Zertifizierung kämen. Das klingt erstmal toll und fördert das Vertrauen, sodass Sie glauben, nicht zu einem eigenen Gutachter gehen zu müssen. Die Gutachter der Versicherer haben aber dann Kooperationsverträge mit genau diesen. Meist handelt der Gutachter dann oft gegen Sie und für den Versicherer, wenn es sich finanziell lohnt.


Womöglich wird der Schaden dann  geringer dargestellt, als er in Wirklichkeit ist. Sie haben den Nachteil, dass die Entschädigung zu gering ausfällt und Sie teilweise auf den Reparaturkosten sitzen bleiben. Daher empfehlen wir immer, einen eigens ausgewählten und unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der in Ihrem Interesse handelt und eine realistische Schadenskalkulation erstellt. Das ist Ihr gutes Recht.

Trick 2: Ihr Auto ist meistens mehr  Wert als Sie dachten


Auch bei einem Totalschaden, hat das Auto meist einen Restwert, der kalkuliert werden muss. Versicherer nutzen nun utopische Gutachten und bewerten das Wrak viel höher, als es tatsächlich wert ist. Der Grund ist einleuchtend: je höher der Restwert, desto geringer ist die Versicherungssumme, die bezahlt werden muss. 

Ein Beispiel: Das Auto hat vor dem Unfall einen Wert von 10.000 Euro gehabt. Nach dem Unfall aber nur noch einen Restwert von 1.000 Euro. Somit muss die Versicherung 9.000 Euro an den Geschädigten bezahlen.


Behauptet die Versicherung aber, dass der Restwert 5.000 Euro betrage, muss er nur noch 5.000 Euro begleichen. Die Korrektur des Restwerts hat also nur Vorteile für die Versicherungsgesellschaft. 

Ein Restwert-Gutachten durch einen unabhängigen und neutralen Gutachter zahlt sich hier aus.

Trick 3: Wir schicken einen Gutachter, zwecks zweiter Meinung


Lehnen Sie den Gutachter der Versicherung ab, versucht es der Versicherer oft nochmals. Die Begründung:  eine zweite Meinung sei besser als eine. Der zweite Gutachter hat natürlich nur einen einzigen Zweck: Er soll den Schaden niedriger bewerten und der Versicherung Geld sparen. Wird auch dieser Gutachter vom Ihnen abgelehnt, kann die Versicherung mit dem Einwand kommen, dass Sie auf den kosten des Schadens sitzen bleiben, wenn keine zweite Meinung möglich sei. 

Sie müssen wissen, die Versicherungen haben aber gar kein Recht, einen zweiten Gutachter zu beauftragen. Dafür muss es triftige Gründe geben, z.B. auffällig viele Haftpflichtschäden beim selben Geschädigten. Kann der Versicherer also keine Gründe nennen, warum eine Nachbesichtigung notwendig ist, muss sich der Geschädigte nicht darauf einlassen. Im Zweifelsfall hilft immer der Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter. Der im Endeffekt auch von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt wird.

Trick 4: Ihr Rechtsanwalt wird abgelehnt


Sie sollten einen Rechtsanwalt beauftrage, der sich der Sache für sie annimmt. Wenn Sie die Versicherung darüber informieren, wird zu hören bekommen, dass dies viel zu hohe Kosten verursachen würde. Außerdem machten Rechtsanwälte alles noch viel komplizierter. Diese Aussagen gibt es natürlich nur, weil die Versicherung sich vor den Kosten drücken möchte. Die Rechtsanwaltskosten werden in der Regel vom Gegner übernommen, wenn dieser den Unfall verursacht hat. Die Versicherung der Gegenseite wird sich aber oft gegen den Rechtsanwalt stellen, weil dieser Sie darüber aufklärt, welche Rechte ihnen zustehen.


Darunter sind Punkte, die Ihnen als Laien zunächst nicht einfallen: Verbringungskosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Wertminderung und viele andere. Auf denen bleiben die Versicherungen teilweise auch sitzen, weil es sich um einen Haftpflichtfall handelt und dieser viele Punkte abdeckt. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Die Kosten dafür muss im Endeffekt die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.

Trick 5: Versicherungen  haben scheinbar immer eine gute Werkstatt für Sie


Bei der Werkstatt versuchen Versicherer, die Geschädigten dazu zu bringen, den vorgeschlagenen Vertragspartner zu wählen. „Der Service ist perfekt! Wir arbeiten schon viele Jahre mit den Mechanikern zusammen!“ sind die meisten Aussagen die Vertrauen erwecken sollen. Der Versicherer möchte damit verhindern, dass Sie sich eine eigene Werkstatt suchen, die professionell arbeitet und angemessene Preise verlangt. Die Versicherung möchte sparen und wählt daher in der Regel eine günstige Werkstatt aus. Zu billige Reparaturen sind jedoch in vielen Fällen keine Qualitätsarbeit. Oft werden gebrauchte Ersatzteile verwendet, unsachgemäße Reparaturen durchgeführt oder Teile nur ausgebeult anstatt ausgetauscht, da dies alles günstiger ist. Eine billige Reparatur ist übrigens auch für kooperierende Werkstätten nicht unproblematisch: Versicherungen sparen überall, sodass die Werkstatt keinen großen Gewinn macht, sondern eher unmotiviert an die Arbeit geht.

Somit schaden Sie nicht nur sich selbst, sondern auch den Werkstätten. Da diese am freien Markt weit mehr an einem Unfallfahrzeug verdienen würden. Sie müssen daher nicht die Werkstatt des Versicherers akzeptieren, sondern können sich selbstverständlich eine eigene suchen, der sie vertrauen. Die Versicherung darf aber eine markengebundene Fachwerkstatt ablehnen, wenn das Fahrzeug bereits deutlich in die Jahre gekommen ist. Eine fachgerechte Reparatur muss sie jedoch immer bezahlen.

Trick 6: Sie sind eigentlich schuld am Unfall


Man versucht Sie einzuschüchtern indem Ihnen eingeredet wird, dass Sie doch am Unfall schuld seien. Oft wird Ihnen auch etwas von einer Teilschuld erzählt, somit wird versucht den Mitverschuldungsanteil zu erhöhen. Dies wiederum bedeutet, dass die Versicherung weniger Geld bezahlen wird. Dies ist die Strategie der Versicherer, obwohl ihnen bewusst ist, dass der Geschädigte bei einem eindeutigen Haftpflichtfall nicht schuld sein kann. Lassen Sie sich daher nichts einreden und verweisen Sie bei solchen Unterstellungen sofort auf Ihren Anwalt.

Trick 7: Gerne hat Ihr Fahrzeug eindeutig einen Totalschaden!


Ihnen wird oft versucht einzureden, dass es sich um einen Totalschaden handle. Damit steigen automatisch die Reparaturkosten, die dann meist auf der Höhe des Wiederbeschaffungswerts liegen. Also wird oft der Wiederbeschaffungswert vermindert oder der Reparaturaufwand erhöht , um einen wirtschaftlichen Totalschaden künstlich zu erzeugen. Die Versicherungen profitieren davon, weil er nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert ersetzen muss. Sind die Reparaturkosten also höher als die Wiederbeschaffungskosten, kommt der Versicherer bei dieser Methode besser davon, indem er das Auto kaputter hinstellt als es in Wahrheit ist.

Sie können trotzdem darauf bestehen, dass ihr Auto vollständig repariert wird. Ihr Vorteil: Man hat danach wieder ein funktionstüchtiges Auto. Den oft reicht das Geld von der Versicherung nicht aus um sich ein adäquates Fahrzeug als Ersatz zu besorgen.

Trick 8: Sie bekommen GRATIS einen Ersatzwagen von uns!


Bis Ihr reguläres Fahrzeug repariert oder ersetzt ist, steht jedem Geschädigten ein Leihwagen zu. Hier versucht die Versicherung auch zu sparen, indem Ihnen ein Fahrzeug zur gegeben wird, das eine niedrigere Klasse hat und damit günstiger ist. Sie dürfen sich aber auf Kosten des Versicherers ein gleichwertiges Fahrzeug mieten und müssen sich nicht ein Auto vorsetzen lassen, das unter dem bisherigen Standard liegt.

Ein Beispiel: Sie haben einen Lieferwagen für Ihren Job nötig, dann steht ihm dieser auch zu. Es gibt aber Versicherungen, die Ihnen nur einen Kleinwagen zur Verfügung stellen, weil sie der Meinung sind, dass dieses Fahrzeug ebenfalls Dinge von A nach B bringen kann. Hier kann man schnell etwas tun und die Mietkosten für einen Lieferwagen können der Versicherung in Rechnung stellen werden.

Fakt ist, dass der Versicherer alles versuchen wird, um Geld zu sparen. Höherwertige Autos werden nicht erstattet, vergleichbare Modelle aber schon. Auf diese Art von Ersatz sollten Sie auch bestehen. In der Praxis muss sich der Geschädigte nicht mit einer Fahrzeugklasse zufrieden geben, die weit unterhalb des regulären Fahrzeugs liegen. Man geht aber davon aus, dass eine Klasse unter der eigentlich zustehenden annehmbar ist.

Trick 9: Wir hätten mehr Geld für Ihren Unfallwagen erhalten


Weitere Tricks haben die Versicherungen auf Lager wenn es darum geht den Unfallwagen zu verkaufen. Ist das Auto nämlich verkauft, kommen sie gerne mit folgendem Einwand: „Wir hätten mehr Geld für Ihren Wagen bekommen. Dafür sind Sie verantwortlich und erhalten nun weniger Schadenersatz.“ 

Bei einem Totalschaden wird das Wrack oft verkauft und der Verkaufspreis wird vom Erstattungsbetrag abgezogen, die eine Versicherung bezahlen muss.

Ein Beispiel: Jemand bezahlt für das Wrack 1.000 Euro, das Auto hat einen Restwert von 10.000 Euro. In diesem Fall muss die Versicherung 9.000 Euro leisten. Jetzt geht der Versicherer her und behauptet, dass er 2.000 Euro für das Wrack erhalten hätte. Demzufolge wird er nur noch 8.000 Euro bezahlen. Dadurch sparen Versicherungen erheblich Geld. Sie versuchen Ihnen glaubhaft zu machen, dass Ihr Wrack mehr wert gewesen ist.


Es kann tatsächlich passieren, dass Sie weniger erhalten als bei einem anderen Verkauf wenn das Wrack zu schnell verkauft wird. Dies ist aber meist nicht der Fall, wenn mindestens drei Angebote vorliegen und an den Höchstbietenden verkauft wurde. Erst recht wenn ein Gutachten vor liegt, hat die Versicherung keine Chance mehr und muss den regulären Wert ohne Abzüge bezahlen. Ohne professionelle Hilfe haben Sie jedoch kaum Chancen gegen die Versicherer. Wir raten deshalb dazu, in jedem Fall einen Gutachter bestellen, der alles genau unter die Lupe nimmt. Unsere persönliche GRATIS Beratung lohnt sich auf jeden Fall.

Trick 10: Vertragswerkstätte werden überbewertet


Lassen Sie Ihr Fahrzeug in einer Fachwerkstatt reparieren die Markengebunden ist, stellt sich der Versicherer oft quer und behauptet im Nachhinein, dass eine günstige Werkstatt das gleiche Resultat erzielt hätte. Das bedeutet somit, dass die teure Reparatur nicht zwingend notwendig war und daher nicht im vollen Ausmaß bezahlt werden kann.

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