Sie benötigen ein KFZ-Gutachten
und suchen einen zuverlässigen KFZ-Sachverständigen
im Raum Nürnberg - Fürth - Erlangen - Zirndorf - Feucht - Lauf?
Unfall, oder Schaden
am Auto
gehabt?
"Brauche ich einen Gutachter"
?
Und vor allem wer bezahlt den Gutachter?
Um genau diese Fragen zu klären steht Ihnen unser Sachverständige 24h/7Tage
die Woche persönlich
für ein unverbindliches Gespräch GRATIS
zur Verfügung.
Sie können unseren KFZ-Gutachter
jederzeit KOSTENLOS telefonisch
oder ganz bequem per WhatsApp
erreichen.
Aber soviel schon einmal vorab.
Die Kosten
für ein Schadengutachten
hat der Unfallverursacher (bzw. dessen Versicherung) zu tragen. In der Regel wird direkt mit der gegnerischen Versicherung
abgerechnet. Es entstehen Ihnen somit keine Kosten. Und bei einem Haftpflichtschaden
(unverschuldeter Schaden) haben Sie immer das Recht auf einen eigenen Sachverständigen. Egal was Ihnen die Versicherungen versuchen einzureden!
Die Versicherungen sind selbstverständlich immer daran interessiert die Kosten für den Schaden so gering wie möglich zu halten. Oft müssen dafür jedoch die Geschädigten, also Sie, dafür büßen. Es wird oft hingewiesen die empfohlene Werkstatt der Versicherungen aufzusuchen oder den Gutachter
der Versicherung
zu akzeptieren.
Warum Sie genau das nicht ohne weiteres akzeptieren sollten, können Sie bei unseren "Tricks
der Versicherungen"
lesen.
Egal ob Schadengutachten, Wertgutachten, Oldtimerbewertung, Kurzgutachten für die Versicherung eines Oldtimers
oder ein Beweissicherungsgutachten.
Wir garantieren Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihres Anliegens.
Dafür steht Ihnen unser Team Tag und Nacht 24 Stunden zur Verfügung.
Ihre Zufriedenheit und Ihr Gefühl in kompetenten Händen zu sein
steht für uns an erster Stelle.
Wenn es um die Wertermittlung Ihres Fahrzeugs geht ist die Sachkunde eines Kfz-Gutachters und Kfz-Sachverständigen gefragt. Nach einem Unfall können Sie sich an uns wenden, wenn die genaue Bezifferung des Schadens erforderlich um diesen dann bei der gegnerischen Versicherung geltend machen zu können.
Gerne können Sie sich aber auch bei uns melden, wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen wollen. In so einem Fall erstellt unser Kfz-Gutachter ein Wertgutachten für Sie. Ein Wertgutachten ist eine gute Möglichkeit, um selbstbewusst und gut vorbereitet in die Preisverhandlungen zu starten.
Wir lieben Oldtimer!
Wenn Sie einen Oldtimer kaufen oder verkaufen wollen sind Sie bei unserem Kfz-Sachverständigen auch an der richtigen Stelle. Wenn man nicht die Sachkunde besitzt, ist es oft schwer, den Wert eines Oldtimers genau zu beziffern. Hier wird Ihnen unser Kfz-Gutachter helfen.
Wir kennen und lieben die verschiedenen Oldtimertypen und wissen, auf welche Besonderheiten wir achten müssen. Unsere Kfz-Gutachter sind nicht nur Experten, sondern auch Berater.
Wir nehmen uns sehr viel Zeit, um Sie umfassend zu unterstützen und all Ihre Fragen zu beantworten. Selbstverständlich arbeiten wir für Sie absolut zuverlässig und schnell. Denn Ihre Zufriedenheit ist unsere Zukunft und steht für uns an aller erster Stelle.
Haftpflichtversicherungen bereichern sich gerne am Geschädigten: Geholfen wird Ihnen durch einen freien KFZ-Sachverständigen.
Eine Versicherung ist nichts anderes als eine Absicherung gegen den Ernstfall, der hoffentlich nie vorkommt. Versicherungen berechnen die Höhe der Prämie anhand der Wahrscheinlichkeit, dass ein Ereignis eintritt, und der durchschnittlichen Schadenhöhe. Wie man an vielen Versicherungspalästen sieht, funktioniert das ausgesprochen gut. Als zahlender Kunde sollte man also von Versicherungen erwarten können, dass sie ihren Kunden helfen, wenn diese in Not sind.
Die Praxis sieht leider oft anders aus. Es gibt viele Versicherungsgesellschaften, die mit schmutzigen kleinen Tricks arbeiten und damit versuchen, sich vor der Zahlung zu drücken. Auf den Straßen in Deutschland passieren täglich tausende von Unfällen. Die meisten davon enden glücklicherweise ohne Personenschäden. Dennoch kommen bei Parkremplern, Kratzern, Kunststoff- und Blechschäden schnell einige hundert oder tausend Euro zusammen, die bei einem Haftpflichtfall die gegnerische Versicherung bezahlen muss. Versicherungen möchten aber sparen: Das Ziel ist, so wenig Geld wie möglich für einen Schaden zu bezahlen, da die Kfz-Versicherung für Unternehmen in der Regel keine großen Gewinne abwirft oder sogar Verluste einfährt. Deshalb setzen Versicherer auf ein organisiertes Schadenmanagement. Das Ziel dieser Abteilung ist klar definiert: Die Mitarbeiter kümmern sich aktiv darum, die Schadensumme klein zu halten.
Wie genau sparen die Versicherungen auf Kosten des Geschädigten?
Der Versicherer versucht den Geschädigten zunächst davon zu überzeugen, dass eine direkte Unfallabwicklung über die Versicherung Sinn mache, weil dadurch der Arbeitsaufwand für das Opfer geringer werde. Bei unangenehmen und zeitraubenden Dingen wie einem Autounfall geben viele die Verantwortung gerne ab, bemerken aber nicht, dass die Versicherer die Fakten so auslegen, wie sie ihnen am besten passen. An einigen Stellschrauben, die legal, aber trotzdem ärgerlich sind, drehen Versicherungsunternehmen immer wieder. Deshalb sollte sich jeder Autofahrer über die folgenden zehn Tricks der Versicherer im Klaren sein.
Sie sollten einen Rechtsanwalt beauftragen, der sich der Sache für sie annimmt. Wenn Sie die Versicherung darüber informieren, werde Sie zu hören bekommen, dass dies viel zu hohe Kosten verursachen würde. Außerdem machten Rechtsanwälte alles noch viel komplizierter. Diese Aussagen gibt es natürlich nur, weil die Versicherung sich vor den Kosten drücken möchte. Die Rechtsanwaltskosten werden in der Regel vom Gegner übernommen, wenn dieser den Unfall verursacht hat. Die Versicherung der Gegenseite wird sich aber oft gegen den Rechtsanwalt stellen, weil dieser Sie darüber aufklärt, welche Rechte ihnen zustehen.
Darunter sind Punkte, die Ihnen als Laien zunächst nicht einfallen: Verbringungskosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Wertminderung und viele andere. Sie haben das Recht, einen Anwalt zu konsultieren. Die Kosten dafür muss im Endeffekt die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.